In den einzelnen Planungsphasen nehmen wir die verschiedensten Aspekte aus den Bereichen Mensch, Umwelt und Natur genau unter die Lupe. Dazu gehören beispielsweise das Kartieren der im Projektgebiet heimischen Tierarten, die Betrachtung und Bewertungen von Auswirkungen durch das Projekt auf die Umwelt und die Erstellung von Fachgutachten.
Die wichtigsten Bereiche sind dabei:
Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen ergibt sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, hat der Gesetzgeber konkret im Rahmen der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) festgelegt. Das Thema kommt ins Spiel, wenn durch bauliche Veränderungen ein Anstieg der Lärmbelastung prognostisch zu erwarten ist, eine so genannte „wesentliche Änderung“.
Ob das auf der Strecke bzw. in Teilbereichen der Fall sein wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Dies ergibt sich erst aus der weiteren Planung. Das Thema Lärmschutz an der Strecke wird im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung intensiv geprüft werden. Gutachten unterstützen die Planung.
Die elektromagnetische Verträglichkeit wird im Rahmen der Planung intensiv geprüft. Damit sich insbesondere langfristig betrachtet die niederfrequenten Felder der Oberleitungsanlage nicht auf die Gesundheit der Anwohner:innen auswirken, gibt es klare gesetzliche Vorgaben: Bei neuen und bestehenden Oberleitungen werden die Vorgaben der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes eingehalten (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV vom 14.8.2013). Die entsprechenden Nachweise werden im Rahmen der Genehmigungsplanung erbracht.
Teil der Planung ist auch ein Gutachten zur elektromagnetischen Verträglichkeit. Auf dieser Basis planen wir für die neuen Oberleitungsanlagen an der Strecke technische Ausstattungen zur Kompensation der elektromagnetischen Feldwirkungen.
Ziel ist es, so wenig wie möglich in die Natur einzugreifen. Als Grundlage für Planungen dienen gezielte Erfassungen von Flora und Fauna entlang der gesamten Strecke und in deren Umfeld. Auf dieser Basis werden voraussichtliche Auswirkungen des Bauvorhabens für Tiere und Pflanzen bewertet und bei Bedarf Vorgehensweisen und Maßnahmen des Naturschutzes im unmittelbaren Umfeld oder in der Region entwickelt und gezielt zur Kompensation eingesetzt.
Umwelt-Expert:innen haben entlang der bestehenden Bahnanlage und darüber hinaus bereits methodisch das Artvorkommen untersucht.
Im nächsten Schritt wird ein auf das Projekt zugeschnittener Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt. Darin werden gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen konkretisiert und beschrieben.